Schulbegleitung
Individuelle Hilfe und Unterstützung beim Schulbesuch
Die ISS-Kinder- und Jugendhilfe gGmbH bietet im Rahmen des SGB VIII § 35a Kindern und Jugendlichen mit einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung und dem SGB XII § 54 (1) Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen individuelle Hilfe und Unterstützung beim Schulversuch an.
Das Ziel der Integrationshilfe ist es, Menschen mit Behinderung(en) eine wirkliche gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und dies speziell im Teilhabefeld „Schule“ umzusetzen.
Eine Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn
- bislang keine altersgemäße Selbstständigkeit entwickelt werden konnte,
- merkliche Ausschlüsse bezüglich altersgemäßer Kontakte und Beteiligungschancen vorhanden sind und/oder
- die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Integrationshelfer*innen übernehmen hierbei u.a. folgende Aufgaben:
- Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
- Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos, der notwendigen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes
- Hinführung zu Regelverständnis und Akzeptanz
- Begleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikten im sozialen Gefüge Schule und allgemeine Stärkung der Sozialkompetenz
- Intervention bei aggressivem und autoaggressivem Verhalten
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschüler*innen und Lehrkräften
- Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten, Projektarbeiten
- Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag (Wechsel in andere Klassenräume, Pausenbegleitung etc.)
- Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
- Ermöglichung der Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten und Ausflügen