FAQ
Die Abkürzung steht für „Interkultureller Sozialer Service“, kurz: ISS-Netzwerk.
Das ISS-Netzwerk ist seit 2003 als gemeinnütziger Träger im sozialen Bereich in Nordrhein-Westfalen tätig und unterhält Standorte in Köln, Remscheid und Duisburg. Eine Geschäftsstelle in Berlin nahmen wir 2019 in Betrieb.
Zu den Tochtergesellschaften des ISS-Netzwerkes gGmbH zählen die ISS-Bildungsakademie gGmbH, die ISS-Mehrsprachige Kita gGmbH, die ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten Ruhr gGmbH sowie die ISS-Kinder- und Jugendhilfe gGmbH.
Als Dachorganisation bietet das ISS-Netzwerk über seine Tochtergesellschaften eine Vielzahl von Dienstleistungen an, wie beispielsweise: Ambulante und Stationäre Erziehungshilfen, Integrations- und Sprachkurse, Mehrsprachigkeit im Elementarbereich, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Alle Gliederungen des ISS-Netzwerkes und seiner Tochtergesellschaften arbeiten:
systemisch:
Auf der Basis einer offenen und wertschätzenden Grundhaltung nehmen wir Wechselwirkungen und Beziehungsdynamiken – in inter- und transkulturellen Kontexten – in den Blick;
ressourcen- und lebensweltorientiert:
Respektvoll gegenüber „anderen" Lebenswirklichkeiten und Verhaltensweisen verfolgen wir das Ziel, die Interessen, Fähigkeiten und Stärken unserer Klient*innen als Kund*innen zu entdecken und zu aktivieren.
integrativ und vernetzend:
Kulturelle Vielfalt fassen wir als Ressource und Bereicherung auf und fördern den (inter- und transkulturellen) Austausch und die Zusammenarbeit im Sozialraum.
orientiert an universellen Werten:
Wir arbeiten politisch und konfessionell neutral auf der Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, der UN-Kinderrechts- und Behindertenrechtskonvention sowie des Gender-Mainstreaming-Prinzips.
Klicken Sie hier und informieren Sie sich über die Standorte und deren Leistungsangebote vor Ort.
Jede Beschwerde wird ernst genommen und systematisch auf der Grundlage des trägereigenen Beschwerdemanagements zügig und sachorientiert bearbeitet.
FAQs zu Fort- und Weiterbildung
Fortbildungen sind Seminare zu verschiedenen Themen, die meist einen bis fünf Tag(e) dauern. Am Ende einer Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und in einzelnen Fällen auch ein Zertifikat. Durch die Teilnahme an einer Fortbildung, können Sie Ihren beruflichen Wissensstand aktualisieren, neue Methoden erlernen oder Einblicke in berufsnahe Felder gewinnen.
Weiterbildungen sind umfangreicher, können bis zu 800 Stunden umfassen und werden in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen. Da Weiterbildungsmaßnahmen zeit- und kostenintensiv sind und eine Freistellung während der Arbeitszeit beantragt werden muss, sollten Sie vorher mit Ihren Vorgesetzten reden.
Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, haben Sie die Möglichkeit eine Förderung zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme zu beantragen. Da wir ein anerkannter Bildungsträger nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) sind, werden bei uns die verschiedenen Förderungen angenommen. Die gängigsten Fördermaßnahmen für Fort- und Weiterbildungen sind: ein Bildungsscheck, eine Bildungsprämie oder ein Bildungsgutschein. Wir beraten Sie sehr gerne dazu.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungspraemie-bund
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsurlaub-nrw
Unsere aktuellen Bildungsangebote finden Sie hier.
Melden Sie sich formlos unter info@netzwerk.de in unserem Newsletter-Verteiler an. Sie erhalten zu Beginn eines Jahres unser Jahresprogramm und erhalten immer vor der nächsten Fort- oder Weiterbildung eine Einladung zu der Veranstaltung. Vierteljährlich informieren wir Sie über aktuelle Angebote wie Workshops oder Tagesveranstaltungen, die nicht im Jahresprogramm stehen.
In diesem Fall bitten wir Sie darum uns rechtzeitig unter der Mailanschrift: info@iss-netzwerk.de oder der Telefonnummer 0221-97 77 47 11 zu benachrichtigen. In der Regel können dann Teilnehmer*innen, die auf der Warteliste stehen, nachrücken.
Unsere Stärke besteht darin, auch in Krisensituationen Herausforderungen anzunehmen. Sie müssen also nicht auf Bildung verzichten. Konkret bedeutet dieses für unser Fort- und Weiterbildungsangebote, dass wir während dieser Phase sowohl Online- als auch eingeschränkte Präsenzveranstaltungen anbieten und damit den Teilnehmer*innen eine große Flexibilität bei der Auswahl der Formate ermöglichen.
FAQs zu Integrationskursen
Der Integrationskurs richtet sich an alle Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen und noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen.
Hierzu zählen sowohl Unionsbürger*innen als auch deutsche Staatsangehörige.
Die Anmeldung erfolgt persönlich in unseren Standorten mit Vorlage eines Ausweises / Passes sowie des Berechtigungsscheins für den Integrationskurses bzw. der Verpflichtung. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich.
Dies ist je nach der Art des Kurses verschieden. Ein regulärer Integrationskurs dauert 600 UE (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten), während ein Eltern- oder Frauenkurs aus 900 UE besteht, da er auch spezielle auf die Zielgruppe zugeschnittene Themen behandelt. Ein Alphabetisierungskurs schließt, wie die Bezeichnung schon verrät, die grundlegende Alphabetisierung der Teilnehmenden mit ein und umfasst daher sogar 1.200 UE. Im Anschluss an jede dieser Kursarten folgt noch ein Orientierungskurs mit 100 UE, sodass sich die Gesamtdauer jeweils um diese UE noch erhöht. Vor Kursbeginn erfolgt ein Einstufungstest.
Teilnehmer*innen, die Leistungen vom Jobcenter, Sozialamt oder der Arbeitsagentur beziehen, können auf Antragstellung von der Zahlung für den Integrationskurs befreit werden.
Teilnehmer*innen, die von der Zuzahlung nicht befreit wurden, verpflichten sich, ihren Eigenanteil von 195,00 € pro Modul zu Beginn eines Moduls per Überweisung oder bar zu entrichten. Bei Kursabbruch muss das jeweilige angefangene Modul (100 UE) voll berechnet werden.
Es ist grundsätzlich möglich die DTZ-Prüfung als externer Prüfling abzulegen, auch wenn man nicht zuvor an einem entsprechenden Integrationskurs teilgenommen hat. Dann ist jedoch eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150,- fällig.
Als externer Prüfling entsteht eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150,- €, die zur Teilnahme an der DTZ-Prüfung berechtigt.
Ja, der Test „Leben in Deutschland“ (LiD) ist Bestandteil des Orientierungskurses und findet am letzten Kurstag statt. Auch hier gibt es die Möglichkeit extern daran teilzunehmen. Als externer Prüfling wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,- € erhoben.
FAQs zu Ambulante Hilfen zu Erziehung
Sie können sich an uns wenden und wir helfen Ihnen, einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim Jugendamt zu stellen.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen
Familien, Kinder und Jugendliche, die Probleme/Schwierigkeiten in der Familie, Schule, Ausbildung, etc. haben.
Mitarbeiter*innen unserer Einrichtung kommen regelmäßig 1-2 die Woche zu Ihnen nach Hause und arbeiten mit Ihnen an den Zielen, die im Vorfeld gemeinsam formuliert wurden.
Selbstverständlich werden alle Daten bzw. auch anvertraute Informationen vertraulich behandelt. Eine Ausnahme stellt lediglich eine Gefährdungssituation dar. Diese muss, nachdem unsere Mitarbeiter*innen die Situation ausführlich mit Ihnen besprochen haben, dann evtl. ans Jugendamt gemeldet werden.
Die Hilfe geht so lange, bis Sie das Gefühl haben, wieder alleine klar zu kommen. In der Regel werden die Hilfen vom Jugendamt für ca. 9 Monate bis zu 1 Jahr bewilligt.
FAQs zu Stationäre Hilfen zu Erziehung
Unsere stationären Hilfen zur Erziehung richten sich an Jugendliche, junge Volljährige sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab 12 Jahren, die nicht mehr im Elternhaus betreut werden können oder sollen, oder aber aufgrund einer akuten Gefährdungssituation und zur Gewährleistung des Schutzes des Kindes/des Jugendlichen in Obhut genommen werden sollen/müssen.
Beide Angebote befinden sich in Remscheid.
Durch die zentrale Lage des Wohnobjektes ist ein kurzer Weg zu öffentlichen Verkehrsmitteln, schulischen und außerschulischen Einrichtungen, Ämtern und Behörden gewährleistet. Remscheid liegt als kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf und ist nach Wuppertal und Solingen die drittgrößte Stadt des Bergischen Landes.
Die Wohngruppe „Rosenhügel“ bietet insgesamt 9 Plätze für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren und ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
ISS-Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Wohngruppe „Rosenhügel“
Rosenhügeler Straße 60
42859 Remscheid
Die Wohngruppe verfügt über Gemeinschaftsräume, wie einer Küche, einem großen Wohn- und Gruppenraum, Fitnessraum sowie 9 Einzelzimmern für die jungen Heranwachsenden. Auf den drei Ebenen befinden sich zudem mehrere WCs und Duschen sowie ein Büro, ein Betreuer*innenzimmer und eine Waschküche. Eine wohnliche, gemütliche Gestaltung der Räume ist zentral. Die Jugendlichen haben zudem die Möglichkeit, ihre Räume individuell zu gestalten.
Das Angebot der Verselbstständigungsgruppe richtet an männliche Jugendliche ab 16 Jahren bis über die Vollendung der Volljährigkeit hinaus und bietet insgesamt 5 Einzelwohnungen. Die Anschrift lautet:
ISS-Kinder- und Jugendliche gGmbH
Verselbständigungsgruppe „Hügelstraße“
Hügelstraße 34
42859 Remscheid
In der Gruppe leben Jugendliche und junge Erwachsene aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Glaubensrichtungen. Sie verfügen noch nicht über ausreichende Ressourcen und Kompetenzen für eine eigenverantwortliche Lebensführung, trainieren diese aber in eigens dafür vorgesehenen möblierten Zimmern.
Aufnahmeverfahren in die Wohngruppe „Rosenhügel“:
Das Aufnahmeverfahren ist ein Schlüsselprozess und die erste pädagogische Intervention im Rahmen einer sog. Hilfeplanung. Es trägt wesentlich zum Erfolg der Maßnahme einer stationären Unterbringung bei. Ziel des Aufnahmeverfahrens ist es, dem Kind, Jugendlichen und deren Familien ein gutes Ankommen zu ermöglichen und gemeinsame Ziele zu erarbeiten.
Dies bedeutet ein erstes Kennenlern-Gespräch unter Einbezug der Herkunftsfamilie. Die Partizipation aller Beteiligten ist wesentlicher Bestandteil des Aufnahmeverfahrens und berücksichtigt den systemischen Grundgedanken, dass Veränderungen nur in einem gemeinsamen Prozess stattfinden können.
Primär beteiligt am Aufnahmeverfahren sind daher das Jugendamt, die Leitung der Einrichtung und pädagogische Mitarbeitende der Gruppe, die Familie und schließlich das Kind oder der Jugendliche. Sekundär alle weiteren Personen und Institutionen, die im Leben des Kindes/ des Jugendlichen wichtig sind (Lehrer*innen, Freund*innen, Therapeut*innen, Trainer*innen etc.).
Aufnahmeverfahren in die Verselbstständigungsgruppe „Hügelstraße“:
Die Aufnahme in die Verselbstständigungsgruppe erfolgt nur nach vorherigem Clearing.
Zu Beginn findet ein Vorstellungsgespräch mit dem Team bzw. der Leitung statt, indem die Rahmenbedingungen, Erwartungen und Aufgaben geklärt werden. Eine Betreuung über Nacht findet i.d.R. nicht statt, der Bedarf richtet sich nach den individuellen Zielsetzungen des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII. Zudem befindet sich eine Fachkraft immer in der Regelwohngruppe, die im Notfall kontaktiert werden kann.
Ja, in beiden Gruppenformen sind ein Probewohnen bis zu 4 Wochen aber auch kurzfristige Aufnahmen möglich.
Bitte lassen Sie sich über die Elternportale der städtischen Jugendämter in Köln (Little Bird) oder Duisburg (Kita Place) für eine unserer Kitas vormerken.
Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass Sie mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars lediglich Ihr Interesse an einem Betreuungsplatz bekunden. Die Voranmeldung begründet noch nicht das Zustandekommen eines Betreuungsvertrages.
Ihre Voranmeldung wird automatisch in die Warteliste aufgenommen. Sollte ein für Ihr Kind passender Betreuungsplatz frei werden, setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
Unsere Kindertagesstätten sind von Montag bis Freitag zwischen 07:30 - 16:30 Uhr geöffnet.
Um einen pädagogisch sinnvollen Tagesablauf zu gewährleisten, müssen die Kinder bis spätestens 9:00 Uhr in die Kita gebracht und bis spätestens 16:30 Uhr abgeholt werden.
Sie können grundsätzlich zwischen 25-, 35- und 45-Stunden-Verträge wählen:
25-Stunden-Betreuung von 07:30-12:30 Uhr
35-Stunden-Betreuung von 07:30-14:30 Uhr
45-Stunden-Betreuung von 07:30-16:30 Uhr
Selbstverständlich.
Coronabedingt können diese jedoch nicht zu den gewöhnlichen Zeiten angeboten werden. Wenden Sie hierzu an folgende Ansprechpersonen.